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Unternehmensverantwortung

Nachhaltigkeit und ethisches Verhalten

Bei LICHER MT haben wir das gemeinsame Ziel, in unserer Branche führend zu sein, langfristig Leistung zu erbringen und zu einer nachhaltigeren Welt beizutragen.

Unsere starke ethische Kultur ist eine der Säulen dieses gemeinsamen Ziels. An allen Orten, an denen wir tätig sind, und bei allen unseren Aktivitäten halten wir uns an unsere Handlungsgrundsätze: Integrität und Transparenz bestimmen unser Verhalten und unsere Handlungen in Übereinstimmung mit den Gesetzen und im gegenseitigen Respekt, gegenüber unseren Interessengruppen und unserer Umwelt.

Die Förderung anspruchsvoller ethischer Standards für uns selbst und unsere Geschäftspartner ist der Schlüssel zur Erhaltung des Vertrauens und zur Sicherung unseres langfristigen Erfolgs. 

Der Schutz der Umwelt steht im Mittelpunkt unserer Werte. Um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die biologische Vielfalt zu schützen, hat die Gruppe ihr vor langer Zeit begonnenes Engagement verstärkt, insbesondere durch die Reduzierung der CO2-Emissionen. LICHER MT verpflichtet sich, für eine nachhaltige Zukunft zu handeln.

LICHER MT respektiert und fördert die Menschenrechte bei seinen Aktivitäten. Wir glauben fest daran, dass alle Menschen mit Respekt und Würde behandelt werden sollten und dass das Unternehmen eine Rolle beim Schutz dieser grundlegenden Menschenrechte spielen sollte.

LICHER MT arbeitet seit jeher daran, Wachstum mit der Sorge um die Umwelt und die Gesellschaft zu verbinden. Durch unser ökologisches und gesellschaftliches Handeln tragen wir dazu bei, eine nachhaltige Zukunft zu erfinden und zu gestalten.

Verhaltenskodex / Code of Conduct

Die Handlungsprinzipien von unserem Mutterkonzern Air Liquide können im Verhaltenskodex der Air Liquide Gruppe (Code of conduct) nachgelesen werden, der 2021 aktualisiert wurde und unter folgendem Link zum Abruf bereitsteht:

Ethisches Verhalten: Verstöße melden

EthiCall ist das Whistleblowing System (Beschwerdeverfahren) unseres Mutterkonzerns über das jede Person, die direkte Kenntnis von unangemessenem Verhalten in Bezug auf eine Vielzahl von Ethik-, Integritäts- und Compliance-Themen (wie Betrug, Korruption, Interessenkonflikte, Mobbing, Diskriminierung, Wettbewerbsrechtsverletzungen, Menschenrechtsverstöße, Datenschutz, Fragen der Arbeitssicherheit oder des Umweltschutzes usw.) hat, vertraulich eine Meldung machen kann.

Ein weltweites System

EthiCall ist rund um die Uhr, in fast allen Ländern, in denen unser Mutterkonzern AirLiquide tätig ist, und in allen von der Gruppe gesprochenen Sprachen verfügbar.

Meldungen können über die Online-Plattform oder per Telefon erfolgen (siehe Liste der Telefonnummern auf der Plattform, für Deutschland: 00 800 7233 2255). Es ist wichtig, dass die in den eingegangenen Meldungen enthaltenen Informationen so detailliert wie möglich sind, damit sie bearbeitet und untersucht werden können (Namen oder Beschreibung der beteiligten Personen, Umstände, Datum, Uhrzeit, Ort usw.).

Das von einem externen Dienstleister verwaltete System ist sicher und die Zugriffsrechte sind auf die Personen beschränkt, die befugt sind, Meldungen zu empfangen oder zu bearbeiten.

Behandlung von Warnungsmeldungen

Durch das System wird die Vertraulichkeit gewahrt; dies gilt für jeden gemeldeten Vorfall und jede Person, so dass persönliche Daten des Einzelnen geschützt sind.

Unser Mutterkonzern ergreift alle notwendigen Maßnahmen, damit die Meldungen mit Integrität, Vertraulichkeit und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften behandelt werden. In der Regel werden alle Meldungen innerhalb von maximal zwei Monaten bearbeitet.

Personen, die in gutem Glauben einen potenziellen Verstoß gemeldet haben, werden im Zusammenhang mit der Meldung nicht disziplinarisch belangt oder in irgendeiner Weise benachteiligt.

Das Engagement der Gruppe

Dieses Hinweisgebersystem ermöglicht es unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Kunden und Lieferanten, uns bei der Einhaltung der höchsten ethischen Standards innerhalb der Gruppe zu unterstützen.

Grundsätzlich besteht nach § 7 Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein Wahlrecht zwischen 'internen' und 'externen' Meldungen. Eine Liste externer Meldestellen finden Sie hier:

Bundesamt für Justiz

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Bundeskartellamt