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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LICHER MT GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der LICHER MT GmbH

1. Allgemeines

1.1. Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der LICHER MT GmbH (nachfolgend LMT genannt) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2. Im kaufmännischen Verkehr gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Nebenabreden, Zusicherungen oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur bei ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der LMT verbindlich.

2. Angebote

Alle Angebote der LMT sind, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird, unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Besteller dar, seinerseits ein Angebot zum Vertragsschluss abzugeben. Die in Preislisten, Rundschreiben, Prospekten und ähnlichen Unterlagen von der LMT gemachten Angaben sind nur Rahmenangaben und dienen nur der Information der Kunden über das Leistungsangebot der LMT und sind weder als Garantie noch als Beschaffenheitsvereinbarung zu verstehen.

3. Bestellungen

Bestellungen des Kunden können schriftlich, per Telefax oder Telefon erfolgen. Die LMT kann Bestellungen nach freiem Ermessen annehmen oder ablehnen. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung der Bestellung oder mit Beginn der Vertragsausführung durch die LMT zustande. Aufträge per E-Mail werden nicht angenommen.

4. Preise und Konditionen

4.1. Die Preisangaben in den Preislisten, Rundschreiben, Prospekten und ähnlichen Unterlagen der LMT sind freibleibend und unverbindlich. Soweit nicht anders angegeben, gelten die Preise zuzüglich angemessener Versandkosten nach Gewicht, Zustellungstermin und Verpackung. Die Lieferungen erfolgen per Post, Paketdienst oder Kurier.

4.2. Die Zahlung erfolgt zu den in der aktuellen Preisliste genannten Konditionen innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und der Ware. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die LMT behält sich vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.

4.3. Ein Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen aus Kontokorrent, die der LMT aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die LMT das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Kunde ist berechtigt, über die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb zu verfügen, insbesondere sie weiterzuverkaufen. Er darf die Ware allerdings nicht verpfänden oder sicherungshalber übereignen.

5.2. Greifen Dritte (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Ware zu, wird der Kunde auf das Eigentum der LMT hinweisen und die LMT unverzüglich benachrichtigen, damit die LMT ihre Eigentumsrechte sichern kann.

5.3. Solange noch offene Forderungen der LMT gegen den Kunden bestehen, tritt der Kunde sämtliche bestehenden und künftigen Forderungen aus der Weiterveräußerung der Ware sicherheitshalber an die LMT ab. Die LMT nimmt diese Abtretung an. Auf Verlangen des Kunden verpflichtet sich die LMT, die ihr zustehenden Sicherheiten insofern freizugeben, als ihr realisierbarer Wert den Wert der offenen Forderungen der LMT gegen den Kunden um mehr als 10 % übersteigt. Die LMT darf dabei die freizugebenden Sicherheiten auswählen.

5.4. Der Kunde darf die an die LMT abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen für die LMT einziehen, solange LMT diese Ermächtigung nicht widerruft. Die LMT wird diese Ermächtigung nicht widerrufen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.

6. Versand und Gefahrenübergang

6.1. Arzneimittel gibt LMT nur an Apotheken und Arzneimittel-Großhändler ab.

6.2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person/Gesellschaft oder an den Kunden übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden oder durch sein Verschulden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft durch die LMT auf ihn über.

6.3. Falls nicht ausdrücklich schriftlich ein Liefertermin oder eine Lieferfrist vereinbart ist, sind Lieferdaten unverbindlich.

6.4. In Fällen höherer Gewalt wie Natur- oder Kriegsereignisse oder sonstiger von der LMT nicht zu vertretener und bei Vertragsschluss nicht absehbarer Vorkommnisse (wie zum Beispiel Streik, Aussperrung, Betriebs- und Verkehrsstörungen), die die Ausführung eines Auftrages/Lieferung behindern, haftet die LMT für die Dauer der Verhinderung nicht für Lieferverzögerungen oder Nichtlieferung. Führt ein solches Vorkommnis zu einer Lieferverzögerung von mehr als 2 Monaten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.5. Für Schadensersatzansprüche des Käufers wegen verzögerter Lieferungen gilt Ziffer 8.

7. Rückgaberecht / Retouren

7.1. Der Kunde hat das Recht, die gelieferten Produkte innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Lieferscheindatum ohne Angabe von Gründen an die LMT zurückzusenden, sofern sie unbenutzt, original verpackt, verkehrsfähig und in einwandfreiem Zustand sind.

a) Voraussetzung für die Rücknahme von Arzneimitteln, Medizinprodukten und Medizinprodukte-Sets ist, dass die Ware von der LMT bezogen wurde (Lieferschein / Rechnung sind als Nachweis der Retoure beizulegen), sie seit der Lieferung ordnungsgemäß gelagert und gehandhabt wurde, sie sich in den Originalbehältnissen und in ordnungsgemäßen Zustand befindet, sie eine vertretbare Haltbarkeitsdauer hat und den Verantwortungsbereich der Apotheke / des Großhändlers / Kunden nicht verlassen hat.

b) Diese Voraussetzungen sind vom Kunden auf dem von der LMT zur Verfügung gestellten entsprechenden Formblatt schriftlich zu bestätigen und der Retoursendung beizulegen.

7.2. Eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) für die retournierte Ware kann nur ausgestellt werden, wenn:

a) die Retoure vorab bei der LMT telefonisch angemeldet wurde,

b) das ausgefüllte Formblatt der LMT der Retoursendung beigelegt ist,

c) die Ware vollständig, unbeschädigt, nicht verschmutzt im Originalkarton / mit intakter Originalitätskennzeichnung versehen ist,

d) die Arzneimittelpackungen keine unterschiedlichen Chargen enthalten und

e) die Arzneimittel, Medizinprodukte und -Sets verkehrsfähig im Sinne des AMG bzw. MPG sind.

Dies gilt nicht für vom pharmazeutischen Unternehmer oder Behörden angeordnete Rückrufe.

7.3. Es gelten die folgenden Rücknahmekonditionen:

a) Für Ware, die die oben genannten Kriterien erfüllt, gewährt die LMT eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) in Höhe von 100 % des LMT-Abgabepreises.

b) Versandkosten werden grundsätzlich nicht erstattet.

c) Für Ware, die die LMT mit einer Restlaufzeit von weniger als 4 Monaten ausliefert, werden Sonderregelungen für mögliche Retouren getroffen.

d) Für Ware, die nicht ordnungsgemäß geliefert wurde, gelten die Bestimmungen der Ziffer 9 dieser AGB.

e) Wurde die entsprechende Ware vom pharmazeutischen Unternehmer oder den zuständigen Behörden zurückgerufen, ist die Ware unverzüglich, spätestens aber 4 Wochen nach Mitteilung des Rückrufs an die LMT zurückzusenden.

f) Sollte eine der oben genannten Bedingungen für eine Rechnungskorrektur (Gutschrift) für retournierte Ware nicht erfüllt sein, behält LMT sich das Recht vor, die betreffende Ware zu vernichten.

7.4. Alle Retouren erfolgen an die folgende Adresse:

LICHER MT GmbH

Retouren

Langer Acker 18

30900 Wedemark

DEUTSCHLAND

7.5. Unfreie (nicht frankierte) Rücksendungen werden nicht angenommen. Die LMT erstattet dem Kunden die Versandkosten, wenn die Retouren aufgrund eines Rückrufs, aufgrund von Falschlieferungen oder Lieferung mangelhafter Ware durch die LMT verursacht wurden. Die Versandkosten fallen in allen anderen Fällen, insbesondere bei Retouren aufgrund falscher Bestellungen, zu Lasten des Kunden.

7.6. Die Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben von vorstehenden Regeln unberührt.

8. Haftung

8.1. Die LMT haftet für Schäden aus unerlaubter Handlung, Vertragsverletzung oder Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz ihrer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

8.2. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht:

a) für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit;

b) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderer gesetzlicher Bestimmungen, die eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen;

c) soweit LMT ausdrücklich schriftlich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware abgegeben hat;

d) für Ansprüche auf Schadensersatz wegen der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, d.h. von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

8.3. Bei fahrlässiger Verletzung dieser Vertragspflichten ist die Haftung der LMT auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt.

9. Gewährleistungsrechte

9.1. Die wirksame Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen gegen die LMT setzt voraus, dass der Kunde die Ware unverzüglich nach Anlieferung überprüft und Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung erkennbar sind, innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware gegenüber LMT rügt. Sind die Mängel auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar, so muss die Rüge unverzüglich nach ihrer Feststellung, spätestens aber 1 Jahr nach Empfang der Ware erfolgen.

9.2. Die Gewährleistungsansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung (nach Wahl der LMT Ersatzlieferung oder Nachbesserung) beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Kunde nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises oder auf Schadensersatz. Für die Schadensersatzansprüche nach dieser Ziffer gelten die Regelungen in Ziffer 8 entsprechend.

9.3. Gewährleistungsansprüche verjähren 1 Jahr nach Anlieferung.

9.4. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die auf natürlichen Verschleiß, auf unsachgemäßen Gebrauch und auf mangelnde oder falsche Pflege zurückzuführen sind.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Burgwedel. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten die im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung zu Ihnen anfallenden personen-bezogenen Daten streng im Einklang mit den einschlägigen Datenschutzgesetzen, z.B. auf Grundlage einer Einwilligung der betroffenen Personen oder wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, ist oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse der LMT an der Datenverarbeitung vorliegt und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person überwiegen.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht. Die unwirksamen Bestimmungen sind durch gültige Bestimmungen zu ersetzen, die den ursprünglichen Punkten am nächsten kommen. Gleiches gilt für den Fall einer regelungsbedürftigen Lücke dieser Vereinbarung.

13. Wichtige Hinweise zur Nutzung und Haftung

13.1. Für die vorübergehende Überlassung eines Gerätes der LMT

a) Um eine unkomplizierte und schnelle Versorgung zu gewährleisten, wird dem Versicherten das Therapiegerät und Zubehör zur Verfügung gestellt, ohne dass die Kostenübernahmeerklärung durch die Krankenkasse vorliegt. Die LMT ist dann damit befasst, die zuständige Krankenkasse über die Versorgung zu benachrichtigen und einen Kostenübernahmeantrag zu stellen.

b) Privatversicherte werden darum gebeten, die Klärung der Kostenübernahme durch die Krankenversicherung selbst vorzunehmen.

c) Sollte keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgen, ist der Versicherte verpflichtet, die LMT umgehend zu informieren. Die Kosten für Zubehör sind im Falle einer Ablehnung durch die Krankenkasse immer zu tragen. Eine Rücknahme ist aus hygienischen Gründen (Medizinproduktegesetz) nicht möglich.

d) Bis zum Abschluss des Kostenübernahmeverfahrens bitten wir den Versicherten um Einhaltung der in Pkt. 13.2 aufgeführten Nutzungs- und Haftungshinweise.

13.2. Für die Versorgung mit einem Gerät aus dem Eigentum der LMT

a) Für die Dauer der medizinischen Notwendigkeit erhält der Versicherte das Gerät einschließlich des Zubehörs als Sachleistung gemäß Versorgungsplan durch die LMT.

b) Das Gerät steht ausschließlich dem Versicherten zum sachgemäßen Gebrauch – wie in der Gebrauchsanweisung beschrieben – zur Verfügung, und es bleibt Eigentum der LMT.

c) Der Versicherte hat die Nutzung des Gerätes durch Dritte zu verhindern, es ausreichend gegen Diebstahl zu sichern und haftet für alle daraus entstehenden Schäden. Verletzt der Versicherte seine Verpflichtung auf eine ausreichende Sicherung des Gerätes, so haftet der Versicherte gegenüber der LMT auf Ersatz des Zeitwertes des Gerätes. Bei Beschädigungdurch Dritte ist dies der LMT unverzüglich durch ein Schadensprotokoll mit Namen und Adresse des Schädigers zu übermitteln.

d) Der Versicherte hat das Gerät pfleglich, bestimmungs- und sachgemäß zu behandeln. Schäden an dem Gerät, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, hat der Versicherte unverzüglich auf eigene Kosten durch die LMT beseitigen zu lassen.

e) Der Versicherte haftet für eine ordnungsgemäße, den Hinweisen der Gebrauchsanweisung entsprechende Unterbringung des Gerätes.

f) Schäden und Verschleißerscheinungen jeder Art sind der LMT unverzüglich anzuzeigen. Das Gerät ist der LMT zur Reparatur zu überlassen. Die Hinweise in der Gebrauchsanweisung sind unbedingt zu beachten. Folgeschäden sind vom Versicherten zu verantworten. Zubehörlieferungen, Reparaturen und Wartungen werden ausschließlich von der LMT durchgeführt.

g) Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Gerätes sind der LMT unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

h) Wenn die medizinischen Gründe für die Verwendung des Gerätes entfallen, hat der Versicherte die LMT unverzüglich zu unterrichten. Das Gerät ist zur Abholung bereitzustellen. Wird diese Verpflichtung verletzt, so kann die LMT den hierdurch entstehenden Schaden gegenüber dem Versicherten geltend machen.

13.3. Für die Versorgung mit einem Gerät aus dem Eigentum der Krankenkasse

a) Das Gerät steht ausschließlich dem Versicherten zum sachgemäßen Gebrauch – wie in der Gebrauchsanweisung beschrieben – zur Verfügung und bleibt Eigentum der Krankenkasse.

b) Der Versicherte hat die Nutzung des Gerätes durch Dritte zu verhindern, es ausreichend gegen Diebstahl zu sichern und haftet für alle daraus entstehenden Schäden. Verletzt der Versicherte seine Verpflichtung auf eine ausreichende Sicherung des Gerätes, so haftet der Versicherte gegenüber Ihrer Krankenkasse auf Ersatz des Zeitwertes des Gerätes. Bei Beschädigung durch Dritte ist dies der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.

c) Der Versicherte hat das Gerät pfleglich, bestimmungs- und sachgemäß zu behandeln. Schäden an dem Gerät, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten entstehen, hat der Versicherte unverzüglich auf eigene Kosten durch die LMT beseitigen zu lassen.

d) Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Gerätes sind der Krankenkasse unverzüglich mitzuteilen.

e) Wenn die medizinischen Gründe für die Verwendung des Gerätes entfallen, hat der Versicherte die Krankenkasse unverzüglich zu unterrichten. Das Gerät ist zur Abholung bereitzustellen.

Stand: 15. Dezember 2017