Bündeln und Kennzeichnen von Arzneimitteln. Die dazu notwendige Herstellgenehmigung gem. § 13 Abs. 1 AMG wurde am 19.3.2008 erstmals durch das Staaliche
Gewerbeaufsichtsamt Hannover erteilt.
Für nähere Auskünfte rufen Sie uns bitte an.
Klimatisierter Herstellraum gem. GMP
Herstellung von N2 Bündelpackungen “APO-go Pen Injektionslösung”