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Bündeln und Kennzeichnen von Arzneimitteln. Die dazu notwendige Herstellgenehmigung gem. § 13 Abs. 1 AMG wurde am 19.3.2008 durch das Gewerbeaufsichtsamt
Hannover erteilt.
Bitte rufen Sie uns für nähere Auskünfte an.
Beispiel: Herstellung von N2 Bündelpackungen “APO-go Pen Injektionslösung” für die Cephalon GmbH.
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